Verfügungen der Diözese Eisenstadt für die Kar-und Ostertage
Nahezu zwei Wochen sind vergangen, seit die verschärften Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft sind. Allen, die dieser außergewöhnlichen Situation besonnen begegnen und die entsprechenden Vorschriften einhalten, danken wir herzlich und ersuchen dringend, dies auch weiterhin zu beherzigen.
Da die Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung bekanntlich über die Zeit der Karwoche und des Osterfestes hinaus in Kraft bleiben, ergehen in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen römischen Erlässen und den Bestimmungen der Bischofskonferenz für diese Zeit folgende Verfügungen:
- Alle vom Herrn Diözesanbischof mit Schreiben vom März 2020 getroffenen Anordnungen bleiben auch weiterhin aufrecht.
- Eigene Leitlinien für die nicht öffentliche Feier der Karwoche und Ostern wurden von der Österreichischen Bischofskonferenz erlassen. Diese werden in der Beilage übermittelt. Die Gottesdienste sind ausschließlich nach diesen Leitlinien zu feiern. Während der liturgischen Feiern sind die Kirchen verschlossen zu halten, um die Teilnahme von weiteren Gläubigen nicht zu ermöglichen.
- Ein Behelf für die Gläubigen zur Feier der Karwoche und Ostern in den Häusern und Familien wird in den Kirchenzeitungen, in der BVZ und auf der Homepage der Diözese zeitgerecht veröffentlicht werden.
- Der Priestereinkehrtag und die Chrisammesse werden verschoben und – sofern dies dann möglich ist – am Welttag zur Heiligung der Priester, dem 19. Juni 2020, nachgeholt. Bitte diesen Termin bereits jetzt vormerken.
- Die Kirchenglocken mögen wie gewöhnlich auch bei der Feier der nicht öffentlichen Gottesdienste geläutet werden, insbesondere beim Gloria am Gründonnerstag und in der Osternacht.
- Der Brauch des Ratschens kann nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass eine einzelne große Ratsche auf dem Kirchturm vorhanden ist.
- Es ist nicht gestattet, die Krankenkommunion in Privathäuser oder Krankenhäuser zu bringen. Hausbesuche sind außer für Krankensalbung bzw. Wegzehrung nicht gestattet.
- Durch die Apostolische Pönitentiarie wurde am 19. März 2020 den Bischöfen die Erlaubnis gegeben, Priestern in allen von COVID-19 betroffenen Gebieten die Möglichkeit zur Generalabsolution zu erteilen. Sollten Priester von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ist zuvor oder bei Todesgefahr der Pönitenten unmittelbar danach der Diözesanbischof zu informieren.
- Alle Corona-Virus Infizierten und jene, die den Kranken beistehen sowie alle Gesunden erhalten einen vollständigen Ablass. Voraussetzungen sind die Reue über die eigenen Sünden, wenn möglich die Mitfeier der hl. Messe, des Rosenkranzes oder des Kreuzweges über die Medien oder wenigstens das Beten des Glaubensbekenntnisses, des Vaterunser und eines Mariengebetes.
- Die Termine für Erstkommunion und Firmung in den Pfarren sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wann dieser spätere Zeitpunkt frühestens sein kann, hängt von der Entscheidung der Behörden ab, ab wann wieder reguläre Versammlungen stattfinden können.
- Die Seelsorger werden angewiesen, gerade in dieser schwierigen Zeit jeglichen geistlichen Aktionismus oder Populismus zu vermeiden und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in allem geistlich klug, besonnen und mit Augenmaß zu agieren.
- Es wird angeregt, sich an der ökumenischen Aktion "Lichter der Hoffnung" zu beteiligen, wobei täglich um 20 Uhr eine Kerze angezündet und ins Fenster gestellt werden soll. Dazu wird ein Vaterunser und ein Segensgebet gesprochen.
- Schon jetzt wird darauf hingewiesen, dass das für 1. Juni geplante Diözesanfest wie zahlreiche andere Großveranstaltungen wegen der COVID-19 Pandemie verschoben und auf Pfingstmontag, den 24. Mai 2021, verlegt wird. Bitte diesen Termin persönlich und in den Pfarren bereits jetzt vormerken.
- Ebenso wird die für die Herbstferien 2020 geplante Diözesanwallfahrt nach Rom auf die Herbstferien 2021 verschoben.
- Die für den 15. August in Eisenstadt vorgesehene Feier zum Diözesanerrichtungstag wird soweit möglich in irgendeiner Form stattfinden.
Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Maßnahmen der Bundesregierung und die damit verbundenen kirchlichen Anordnungen ausnahmslos zu befolgen sind.
Gerade im Hinblick auf die Feier der Karwoche und Ostern sind alle Arten von Sonderwegen (z. B. im Zusammenhang mit Palmweihe, Speisensegnung oder Auferstehungsprozession) ausnahmslos zu unterlassen.
Die stark steigende Zahl der Infizierten in Österreich, unter denen auch bereits Priester sind, und die große Zahl der infolge des Corona-Virus verstorbenen Priester in Italien sollte wohl auch die letzten Zweifler unter uns dazu bewegen, diese Pandemie und die Maßnahmen dagegen endlich ernst zu nehmen.
Wir laden abermals ein, auf geistliche Angebote und Gottesdienstübertragungen in den Medien zurückzugreifen und in dieser schweren Zeit für die Kranken, Pflegenden und Verstorbenen zu beten. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
In dieser wohl beispiellosen Fastenzeit wünschen wir Euch von Herzen eine Kraft und Hoffnung spendende Feier des Leidens, des Sterbens und der Auferstehung des Herrn!
Hier geht's zum amtlichen Wortlaut der Verfügung
Präzisierungen zu den Weisungen der Diözesanleitung finden Sie hier.