Pachtvergabe der Pfarrpfründen geht bald in die nächste Phase!
Bald endet die Angebotsfrist für die Pachtvergabe der Pfarrpfründen in der Diözese Eisenstadt. Die Vergabe der Pfarrpfründen erfolgt nun objektiv und fair über einen zentralen Prozess, bei dem alle Interessenten unter gleichen Bedingungen teilnehmen können.
Jeder, der sich für ein Grundstück interessiert, ist eingeladen, bis zum 5. Mai 2024 ein Gebot, das in seinem wirtschaftlichen Rahmen liegt, auf verpachtung.martinus.at abzugeben.
Mit dem Beginn der nächsten Phase werden die Vergabekriterien erneut erläutert. Die Vergabe erfolgt nach wirtschaftlichen, ökologischen und pastoralen Kriterien unter Berücksichtigung des Bestbieterprinzips. Regionalität, ob jemand Vorpächter war und das Engagement für die Pfarre sind Kriterien, die bei der Vergabe Berücksichtigung finden werden.
Die Vereinheitlichung der Pachtsysteme hat zu einer Zusammenlegung von Pachtflächen auf Grundstücksflächen geführt, wobei der Pachtvertrag die Weitergabe dieser Flächen ermöglicht wird. Landwirtschaftliche Förderungen, die länger als ein Jahr laufen, müssen vom Folgepächter übernommen werden, um Rückzahlungen zu vermeiden.
In Gesprächen mit Interessenvertretern betont die Diözese, dass keine Absicht besteht, die Verträge zukünftig jährlich zu kündigen. Die jährliche Kündbarkeit bietet vielmehr Flexibilität für beide Vertragspartner. Zudem wurde das Thema VPI-Anpassung im Pachtvertrag lange und ausführlich erörtert. Die VPI-Anpassung wird im ersten Jahr ausgesetzt. Steigt der VPI in einem Jahr über vier Prozent, wird seitens der Diözese eine Sonderlösung für die Indexanpassung angeboten.
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