In der katholischen Kirche wird die Ehe als ein Bund angesehen, durch den Mann und Frau miteinander eine umfassende Lebens- und Liebesgemeinschaft begründen. Sie ist auf das Wohl der Gatten und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Die christliche Ehe zwischen Getauften gilt als Sakrament und weist hin auf den Bund zwischen Christus und seiner Kirche. Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit. Die Kirche weiß sich dem Wort Christi verpflichtet: "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19,6; Mk 10,9).
Der Ablauf eines Ehenichtigkeitsverfahrens
Beim kirchlichen Ehenichtigkeitsprozeß handelt es sich um das gerichtliche Verfahren, in dem entschieden wird, ob in einem bestimmten Fall die Ungültigkeit der Ehe durch glaubwürdige Zeugen oder andere gleichwertige Beweismittel wie Urkunden, Briefe, Gutachten usw. zweifelsfrei nachgewiesen ist. Es geht also nicht darum, die Schuldfrage für das Scheitern der Ehe zu klären, sondern die Wahrheit über die Gültigkeit der Eheschließung zu finden. Der Prozeß wird daher nicht gegen den anderen Partner geführt, sondern gegen die gesetzliche Annahme, die Ehe sei gültig. Ein von Amts wegen bestellter Ehebandverteidiger hat dabei im Prozeß alles das vorzubringen, was für die Gültigkeit der Ehe spricht.