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Eine Maske liegt in einer weihnachtlichen Dekoration aus Tannenzweigen und Tannenzapfen am 5. Dezember 2020 in Bonn. In der Mitte brennt eine rote Kerze.
Nachrichten
Anpassung der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste
Datum:
24.11.2021

Anpassung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab dem 22. November 2021

 

Im Hinblick auf die sich verschärfende Corona-Lage in Österreich wurden durch die Bundesregierung beginnend mit Montag, 22. November 2021 Ausgangsbeschränkungen („Lockdown“) in ganz Österreich erlassen.

Der private Bereich darf dann nur noch in Ausnahmegründen verlassen werden. Zu diesen Ausnahmen zählen wie schon früher der Besuch von Gottesdiensten und Begräbnissen sowie Tätigkeiten zur Befriedigung individueller religiöser Bedürfnisse. Aus diesem Grund wurden nun auch wieder die Bestimmungen der geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste mit Wirksamkeit von Montag, 22. November 2021, verschärft.
 

Die wichtigsten bzw. die geänderten Punkte sind:

  • Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und im Freien besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
     
  • Bei allen Gottesdiensten ist zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein Abstand von 1 Metern einzuhalten. Durch diesen Mindestabstand ergibt sich in geschlossenen Räumen auch die maximal mögliche Anzahl von Teilnehmer/innen.
  • Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen einen „3G-Nachweis“ erbringen. Dabei ist der Vorsteher der Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert wird.
     
  • Detaillierte Vorschriften zur Feier der Sakramente und Sakramentalien sind in der Rahmenordnung ausgeführt.
     
  • Chorgesang muss unterbleiben. Erlaubt ist unter Einhaltung der 2-G-Regel der Gesang von (bis zu vier) Solisten sowie Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente).
     
  • Gemeindegesang (reduziert) bleibt möglich. Die Details dazu sowie alle weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Richtlinien.

Alle Zusammenkünfte im kirchlichen Umfeld, die nicht unter Gottesdienst“ fallen, sind ab Montag wegen der Ausgangsbeschränkungen nicht mehr möglich.

 

Bitte diese Informationen verlässlich auch an jene – vor allem an mithelfende pensionierte Priester – weitergeben, die nicht via Mail erreichbar sind.
 

Die Leitung der Diözese Eisenstadt ersucht eindringlich, diese neuen und alle schon bisher geltenden Sicherheitsbestimmungen bitte genau einzuhalten und sich im kirchlichen Dienst/Amt wie auch im persönlichen Leben der großen Verantwortung, die jeder/jedem Einzelnen in dieser Stunde zukommt, zu stellen und dementsprechend zu handeln.

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