Bei der diesmaligen Kinderrechteaktion der Katholischen Jungschar steht das Kindeswohl im Vordergrund.
Kinder haben das Recht darauf, dass es ihnen gut geht und sie sich wohlfühlen. Das Recht auf das Wohl des Kindes beschreibt Artikel 3 der UN- Kinderrechtskonvention. Wohlfühl-Orte sind wichtig für die Entwicklung von Kindern, denn dort können sie sich entfalten und einfach Kind sein.
Besuchen Sie uns am Domplatz und betreten Sie vier Pavillons, die verschiedene Aspekte des Kindeswohls in den Mittelpunkt stellen.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.