GOTTES-DIENST: Wer dient wem?
Grundlage christlichen Glaubens ist die Erfahrung, dass Gott selbst es ist, der sich zuerst den Menschen zuwendet. Gott heilt, Gott solidarisiert sich mit den Ärmsten, Gott ist Erlöser. Sein „Dienst“ an den Menschen ist zuerst und grundlegend.
Gottesdienst ist so verstanden die liturgische Antwort auf Gottes zuvorkommenden „Dienst“.
Im Gottesdienst wird ein Raum eröffnet, wo Mensch und Gott einander begegnen können.
Im Sinne des Verständnisses von „Kirche“, die sich im gemeinschaftlichen Tun konstituiert und verwirklicht, macht eine Rollenverteilung im Gottesdienst die Mitverantwortung des Volkes Gottes deutlich: Begründet durch Taufe und Firmung.
Wortgottesfeier
In einer Wortgottesfeier wird die Bedeutung des Wortes Gottes besonders deutlich:
„Gegenwärtig ist er (Christus) in seinem Wort, da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften der Kirche gelesen werden. Gegenwärtig ist er schließlich, wenn die Kirche betet und singt, er, der versprochen hat: `Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen. (Mt 18,20)´"
II. Vat. Konzil, Sacrosanctum Concilium 7
Mit einer entsprechenden Beauftragung können auch Mitarbeiter:innen Wortgottesfeiern leiten. Die Abteilung „Glauben und Feiern“ führt Schulungen durch.
Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Schulung:
- Ein Mindestalter von 20 Jahren.
- Achtung und Angenommensein in der Pfarrgemeinde.
- Einverständnis des Pfarrgemeinderates.
- Schriftlicher Antrag des zuständigen Pfarrseelsorgers.
Die konkrete Beauftragung für diesen Dienst erfolgt vor Ort, in einer konkreten Pfarre bzw. für einen konkreten Seelsorgeraum: Deshalb ist die Anmeldung durch den Pfarrer, nach dem gemeinsamen Beschluss im PGR, wichtig. Denn es geht um einen offiziell anerkannten Dienst, um die Mitwirkung an der Verkündigung des Evangeliums!
TERMIN
Derzeit ist keine konkrete Terminplanung offen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte: nikolaus.faiman@martinus.at
Erster Teil = Grundkurs
Bei diesem Grundkurs werden die Grundlagen besprochen und erarbeitet.
Die Teilnehmenden erhalten einen Arbeitsauftrag, der im 2. Teil = Praxistag präsentiert werden soll.
Maximale Gruppengröße 12 Personen.