Bei diesem Grundkurs werden die Grundlagen besprochen und erarbeitet.
Die Teilnehmenden erhalten einen Arbeitsauftrag, der im 2. Teil = Praxistag präsentiert werden soll.
Zweiter Teil: Der Praxistag am 22.03.2025
Mit einer entsprechenden Beauftragung können auch ehrenamtliche pfarrliche Mitarbeiter:innen Wortgottesfeiern leiten. Die Abteilung „Liturgie und Spiritualität“ führt Schulungen durch.
Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Schulung:
Ein Mindestalter von 20 Jahren.
Achtung und Angenommensein in der Pfarrgemeinde.
Einverständnis des Pfarrgemeinderates.
Schriftlicher Antrag des zuständigen Pfarrseelsorgers.
Die konkrete Beauftragung für diesen Dienst erfolgt vor Ort, in einer konkreten Pfarre bzw. für einen konkreten Seelsorgeraum: Deshalb ist die Anmeldung durch den Pfarrer, nach dem gemeinsamen Beschluss im PGR, wichtig. Denn es geht um einen offiziell anerkannten Dienst, um die Mitwirkung an der Verkündigung des Evangeliums!