Vermögensverwaltung in den Pfarren
Übersicht Pfarre (= Kirchenvermögen, Pfarrvermögen)
Finanzabteilung
Ordentlicher Haushalt
- laufende Einnahmen und Ausgaben der Pfarre
- Verwaltung durch den Wirtschaftsrat der Pfarre
- Kirchenrechnung
Außerordentlicher Haushalt
- nicht regelmäßige Einnahmen und Ausgaben (Renovierung, Instandhaltung ...)
- Verwaltung durch den Wirtschaftsrat der Pfarre
- außerordentliche Haushaltsrechnung
- Bauamtsabteilung
Der ordentliche und der außerordentliche Haushalt ist geregelt durch die „Ordnung für den Wirtschaftsrat in den Pfarren“.
Pfarrbuchhaltung
Kirchenrechnung
- Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Jahres entsprechend den buchhalterischen Bestimmungen der Diözese.
- Die Kirchenrechnung ist bis spätestens 31. März des Folgejahres der Finanzabteilung zur Überprüfung vorzulegen.
Erstellung der Kirchenrechnung mit dem Pfarrbuchhaltungsprogramm
- Jede einzelne Einnahme und Ausgabe wird verbucht (parallel zu Kontoauszug, Barkassa, ...).
- Die Belege (Rechnungen, Zahlscheine, Kontoauszüge) werden mit einer Belegnummer versehen und nach Datum gereiht in einem Ordner abgelegt.
- Das Formular „Jahresabschluss“ muss händisch aufgefüllt werden.
Sämtliche Barbewegungen und unbare Transaktionen in der Pfarre sind belegmäßig zu erfassen. Ausgaben und Einnahmen ohne Belege sind nicht zulässig.
Begriffe aus dem Formular „Jahresabschluss“
- Vermögensaufstellung der Pfarre in Rechnungskreisen außerhalb der Kirchenrechnung
Das sind Konten und Sparbücher, welche die laufenden Einnahmen und Ausgaben nicht betreffen (meistens zweckgewidmete Sparbücher wie kfb, Ministranten, Renovierungs- und Pfründenkonto, Pfarrfest, Pfarrcafe). - Vermögensaufstellung innerhalb der Kirchenrechnung
Das sind die Konten und Sparbücher über welche die laufenden Einnahmen und Ausgaben getätigt werden.
Jede Bewegung auf diesen Konten ist in der Kirchenrechnung anzuführen, da ansonsten der Saldo der Kirchenrechnung mit der Vermögensänderung nicht übereinstimmt.
Was wird an die Finanzabteilung geschickt?
- Vermögensrechnung (Ausdruck aus dem Programm)
- Formular „Jahresabschluss“
- Originalkontoauszüge per 31.12. des Rechnungsjahres • Kopien der Sparbücher (aktuelles Rechnungsjahr)
- Alle Belege (Rechnungen und Zahlungsbestätigungen)
Das Kirchenvermögen soll sorgfältig und transparent verwaltet werden es handelt sich dabei um Gelder der Pfarre und nicht einzelner Personen.
Außerordentliche Haushaltspläne
- Außerordentliche Haushaltspläne beziehen sich meist auf pfarrliche Bauvorhaben, wie zB. Kirchenrenovierungen.
- Die Diözese Eisenstadt ist in zwölf Dekanate eingeteilt, wovon jährlich zwei visitiert werden.
- Zwei Jahre vor dem Visitationsjahr (bis Ende August) kann jede Pfarre im Zuge der Einreichung des a. o. HH-Planes um einen Zuschuss der Finanzabteilung für das jeweilige Bauvorhaben ansuchen.
Kanonische Vorvisitation
Jede Pfarre wird im Abstand von sechs Jahren einer Statusprüfung unterzogen. Die Wirtschaftliche Generaldirektion besucht die einzelnen Pfarren.
Was hierfür vorzubereiten ist wird in einem Infoblatt der Finanzabteilung ausführlich beschrieben.
Dazu nur einige wichtige Hinweise:
- Das Inventarverzeichnis der Pfarre und der Pfarrpfründe ist jährlich zu aktualisieren und zu überprüfen (wann wurde etwas angeschafft, von wem wurde es angeschafft), zu unterfertigen sowie zu archivieren. Diese Dokumentation ist wichtig, insbesondere bei Pfarrerwechsel, Todesfall.
- Kauf- und Verkaufsverträge, Mietverträge, Wertpapierveranlagungen, Kredite – dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Bischöflichen Ordinariates erfolgen.
- Dienstzettel: für jeden Beschäftigten in der Pfarre ist ein Dienstzettel oder Dienstvertrag zu erstellen und hat die Meldung bei der Krankenkasse zu erfolgen. Genaue Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von unseren Mitarbeitern der Personalverrechnung.
- Unterschriftsproben für die Bankkonten sind immer aktuell zu halten.
Was uns sonst noch wichtig ist
- Häufige Fragen an die Finanzabteilung betreffen die Themen Bankkonten und Sparbücher, Pfarrpfründe, zweckgebundene Gelder, Filialkirchen, Sozialversicherung, Inventarverzeichnis. Ausführliche Antworten persönlich.
- Die Finanzabteilung versteht sich nicht nur als Durchführungs- und Kontrollorgan, sondern insbesondere auch als Service- und Informationsstelle für die Pfarre und die anderen Einrichtungen in der Diözese sowie für die Öffentlichkeit.
Danke für Ihre Mitarbeit in der Pfarre!
Gliederung der Finanzabteilung
Wirtschaftliche Generaldirektion