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Kirchenbeitrag
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Inhalt:

Steuertipp - Absetzbarkeit ab 2024 auf 600 Euro erhöht!

Nützen Sie diese Möglichkeit.

 

Ihr Jährlicher Kirchenbeitrag (bitte den jeweiligen Betrag auswählen):

  • € 600,-

  • € 500,-

  • € 400,-

  • € 350,-

  • € 300,-

  • € 250,-

  • € 200,-

  • € 150,-

  • € 100,-

Steuerersparnis: € 240,- 
verbleibender Kirchenbeitrag: € 360,- 
Steuerersparnis: € 200,- 
verbleibender Kirchenbeitrag: € 300,- 

Steuerersparnis: € 160,- 

verbleibender Kirchenbeitrag: € 240,- 

Steuerersparnis: € 140,- 

verbleibender Kirchenbeitrag: € 210,- 

Steuerersparnis: € 90,- 

verbleibender Kirchenbeitrag: € 210,- 

Steuerersparnis: € 75,- 

verbleibender Kirchenbeitrag: € 175,- 

Steuerersparnis: € 60,- 

verbleibender Kirchenbeitrag: € 140,- 

Steuerersparnis: € 30,- 

verbleibender Kirchenbeitrag: € 120,- 

Steuerersparnis: € 20,- 

verbleibender Kirchenbeitrag: € 80,- 

(Alle Beträge wurden gerundet)

 

Mehr Informationen

Abbuchungsauftrag

Ein angenehmer und bequemer Weg Ihren Kirchenbeitrag zu bezahlen.

 

Gerne möchten wir Ihnen die Abwicklung eines Abbuchungsauftrages erleichtern. Deshalb können Sie hier das erforderliche Formular herunterladen und ausdrucken.

Ergänzen Sie es bitte und senden es per Post an die vorgegebene Adresse oder übermitteln es ganz einfach per E-Mail. Sie können das ausgefüllte Formular aber auch in Ihrer Beratungsstelle persönlich abgeben.

Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages sind Sie in keiner Weise gebunden. Ein Abbuchungsauftrag kann von Ihnen bei Ihrer Bank jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.

Weitere Auskünfte gibt Ihnen auch gerne Ihre Beratungsstelle.

 

Ihre Vorteile eines Abbuchungsauftrages

  • Sie sparen sich den Weg zur Bank
  • Sie können Ihren Beitrag auch in kleineren Beträgen begleichen
  • Sie zahlen keine Spesen für die Zahlschein-Überweisung
  • Sie erhalten zwar Beitragsmitteilungen, jedoch keine Mahnungen und ersparen sich dadurch Spesen und Ärger
  • Eine Beitragsberichtigung ist stets möglich

Unsere Vorteile eines Abbuchungsauftrages

  • Sie helfen uns, Kosten für Papier und Porto sparen
  • Sie ermöglichen uns, laufende Zahlungsverpflichtungen pünktlich zu begleichen
  • Sie helfen uns, den Arbeits- Verwaltungsaufwand zu reduzieren

PDF hier laden

Für Jugendliche

Nimm Kontakt mit uns auf!

Laut gesetzlicher Grundlage beginnt die Berechnung zum Kirchenbeitrag mit der Volljährigkeit (18. Geburtstag). Um nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, erhalten junge Erwachsene ihre erste Beitragsmitteilung erst für das Kalenderjahr, in dem der 21. Geburtstag liegt.

Aber auch wenn jemand schon älter als 21 Jahre ist, kann der Kirchenbeitrag ausgesetzt werden: 

  • als Student/in 
  • als Lehrling 
  • als Präsenz- oder Zivildiener 

Damit Du vom Kirchenbeitrag befreit werden kannst, bitten wir Dich, Deine zuständige Kirchenbeitragsstelle über Deine persönliche Situation zu informieren. Oder fülle einfach das Rücksendeblatt aus.

Die Höhe des Kirchenbeitrages hängt von Deinem Einkommen ab, das wir aber nur von Dir erfahren können! Die Kirchenbeitragsstelle ist daher auf Deine Mithilfe angewiesen. Nur dann können wir Deine persönliche Situation berücksichtigen.

 

Rücksendeblatt - BITTE hier ausfüllen

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Berechnung

Fragen und Antworten
Was habe ich davon, wenn ich Kirchenbeitrag zahle?

Die katholische Kirche in unserem Land gestaltet unser Leben mit: durch Fest und Feiertage, Kultur und Bildung, Soziales und Gemeinschaft. Wer will, dass das weiterhin so bleibt, dass unser Land trotz Offenheit und Toleranz anderen Religionen und Kulturen gegenüber auch weiterhin vom Christentum geprägt sein soll, wird das Wirken der Kirche auch finanziell durch die Leistung seines Kirchenbeitrages unterstützen. Dadurch ist es unserer Kirche auch in Zukunft weiterhin möglich

  • Menschen in schönen und traurigen Stunden ihres Lebens zu begleiten
  • Sonntage und christliche Feiertage als Zeiten der Gemeinschaft in Familie und des gemeinsamen Feierns zu schützen
  • Priester und Laien zu bezahlen, die sich im Dienste für die Menschen bemühen, Lebenssinn und Lebensfreude verbreiten
  • Pfarren finanziell zu unterstützen und verschiedene kirchliche Einrichtungen, wo Menschen Gemeinschaft erleben können, zu erhalten
  • Notleidenden und Menschen am Rande unserer Gesellschaft unbürokratische, kompetente und diskrete Hilfe zu ermöglichen
  • christliche Kirchen zu erhalten, die nicht nur das Bild unserer Städte und Dörfer prägen, sondern auch zur Ruhe und Besinnung einladen.
Warum brauche ich zum Glauben eine Kirche?

Kirche und Glaube lassen sich nicht trennen. Kirche ist die Gemeinschaft aller Getauften. Gemeinschaft stärkt den Glauben und das soziale Engagement.

Jesus Christus hat selbst gesagt: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20). Der Glaube an Jesus Christus war nie eine Privatsache, sondern von Anfang an Gemeinschaftssache.

Wo die Gemeinschaft der Kirche geschwächt wird, verdunstet der Glaube und sehr oft auch die Bereitschaft zur Nächstenliebe. 

Glaube und Kirche gehören zusammen.

Warum soll ich für die Institution Kirche einen Beitrag leisten?

Wenn jemand sagt: „ich liebe den Wein, aber ich lehne Fässer, Krüge und Gläser ab“, dann werden wir ihm entgegnen: „Wenn du Wein lagern und trinken willst, dann wirst du auch ein Gefäß brauchen.“

So ähnlich ist das auch mit dem Glauben und der Kirche als Institution. Sie ist das Gefäß für die Glaubensbotschaft. Dieses Gefäß ist zwar oft ein wenig zerbeult, trotzdem aber unverzichtbar, damit die Glaubensbotschaft nicht versickert. Wie in jeder größeren Gemeinschaft sind auch in der Kirche stabile Strukturen, funktionstüchtige Institutionen und Organisationen notwendig. 

Warum ist der Kirchenbeitrag nicht freiwillig?

Wäre ein freiwilliger Kirchenbeitrag möglich, auch möglich die Höhe des Kirchenbeitrages selbst bestimmen zu können, dann möchte man auch weniger zahlen. Das würde bedeuten, dass die Kirche viele Aufgaben für die Menschen nicht mehr erfüllen und das soziale Netz vieler Einrichtungen, Angebote und Dienstleistungen nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Gefährdet wären viele Arbeitsplätze in der heimischen Wirtschaft, wenn weniger Geld für die Vergabe von Bauaufträgen zur Verfügung steht. 

In der Form des bestehenden Kirchenbeitrages werden die Grundkosten für die Kirche soweit als möglich auf alle sozial gerecht aufgeteilt.

Woher bekommt die Kirchenbeitragsstelle meine Daten?

Der Kirchenbeitragsstelle stehen nur die personenbezogenen Daten lt. dem Meldegesetz zur Verfügung. Das sind Name, Geburtsdatum und Adresse. Informationen gibt es ansonsten nur von den Pfarren über Taufe, Eheschließung, Sterbefälle.

Weitere Daten kann die Kirchenbeitragsstelle nur dann erfahren, wenn sie persönlich bekanntgegeben werden.

Ein sozial angemessener Kirchenbeitrag ist demnach nur durch persönliche Mithilfe der Beitragszahlenden möglich.

Ich bin nie beigetreten, ich habe nichts unterschrieben ...

Gemeinsam mit dem Taufpaten war es Ihren Eltern wichtig, dass auch Sie der Gemeinschaft der kath. Kirche angehören. Die Aufnahme erfolgte durch die Taufe. Das erste persönliche Taufversprechen wird bei der Erstkommunion abgelegt und später wieder bei der Firmung und in jeder Osternacht erneuert.

In der Bibel steht nichts vom Kirchenbeitrag!

Schon im alten Testament werden von den Gläubigen bestimmte Abgaben für Priester und Tempel verlangt um eine würdige Feier des Gottesdienstes zu ermöglichen. Jesus selbst hat –so erzählt uns das Neue Testament- die Tempelsteuer bezahlt (Mt 17,24-27). Auch die Gemeinschaft der Jünger Jesu hatten eine gemeinsame "Kasse" (Joh. 13,29).

Unser Kirchenbeitrag ist eine zeitgemäße Form dieser Verpflichtung, abgestimmt auf die soziale und wirtschaftliche Situation unserer Mitglieder.

Wer zahlt keinen Kirchenbeitrag?

SchülerInnen und StudentInnen ohne Einkommen, Lehrlinge, Zivil- und Grundwehrdiener zahlen keinen Kirchenbeitrag.

Weniger oder oft nur einen Mindestkirchenbeitrag zahlen BezieherInnen von Kindergeld, Arbeitslosenunterstützung, Ausgleichzulage....

Entscheidend für den Kirchenbeitrag ist die Höhe und nicht die Art des Einkommens.

Wann und warum wird der Kirchenbeitrag geschätzt?

Niemand kann gezwungen werden, über seine Einkünfte Auskunft zu geben. Wenn das Einkommen nicht offen gelegt wird, erfolgt die Veranlagung durch Schätzung.

Geschätzte Kirchenbeiträge können zu hoch oder zu niedrig ausfallen. Bei Schätzungen hängt es davon ab wie aktuell die Daten sind, die der Beratungsstelle bekannt sind.

Ist Zweckwidmung möglich?

Die Kirche des Burgenlandes bietet die Möglichkeit einer Zweckwidmung des Kirchenbeitrages bis max. 50%. Folgende kirchliche Einrichtungen sind dafür vorgesehen: Caritas der Diözese Eisenstadt, Priesterseminar, Mission, Telefonseelsorge, Kinder und Jugendarbeit, sowie Erhaltung kirchlicher Gebäude.

Möchten Sie zu Themen des Kirchenbeitrages mehr erfahren, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Kirchenbeitrags-Beratungsstellen gerne weiter.

Kontakt zu unseren Beratungsstellen

Beratungsstelle Neusiedl/See

  • Telefon: 05 / 0775
  • Fax: 05 / 0775-815
  • E-Mail: kirchenbeitrag@martinus.at
  • Adresse: Caritas Haus St. Nikolaus, Kardinal-Franz-König-Platz 1, 7100 Neusiedl/See
  • Wir sind für Sie da: Eine Liste unserer Beratungstage finden Sie hier. Gerne können Sie auch einen Termin telefonisch vereinbaren.
    An den anderen Tagen erreichen Sie uns von 8 bis 12 Uhr in 7000 Eisenstadt, Domplatz 2

Beratungsstelle Eisenstadt

  • Telefon: 05 / 0775
  • Fax: 05 / 0775-815
  • E-Mail: kirchenbeitrag@martinus.at
  • Adresse: 7000 Eisenstadt, Domplatz 2
  • Wir sind für Sie da: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Beratungsstelle Mattersburg

  • Telefon: 05 / 0775
  • Fax: 05 / 0775-815
  • E-Mail: kirchenbeitrag@martinus.at
  • Adresse: 7210 Mattersburg, Hochstraße 2
  • Wir sind für Sie da: Eine Liste unserer Beratungstage finden Sie hier. Gerne können Sie auch einen Termin telefonisch vereinbaren.
    An den anderen Tagen erreichen Sie uns von 8 bis 12 Uhr in 7000 Eisenstadt, Domplatz 2

Beratungsstelle Oberpullendorf

  • Telefon: 05 / 0775
  • Fax: 05 / 0775-815
  • E-Mail: kirchenbeitrag@martinus.at
  • Adresse: Pfarramt der Röm.-kath. Stadtpfarre, Hauptstraße 66, 7350 Oberpullendorf
  • Wir sind für Sie da: Eine Liste unserer Beratungstage finden Sie hier. Gerne können Sie auch einen Termin telefonisch vereinbaren.
    An den anderen Tagen erreichen Sie uns von 8 bis 12 Uhr in 7000 Eisenstadt, Domplatz 2

Beratungsstelle Oberwart

  • Telefon: 05 / 0775
  • Fax: 05 / 0775-815
  • E-Mail: kirchenbeitrag@martinus.at
  • Adresse: Pfarramt der Röm.-kath. Pfarre Oberwart, Steinamangerer Str. 13, 7400 Oberwart
  • Wir sind für Sie da: Eine Liste unserer Beratungstage finden Sie hier. Gerne können Sie auch einen Termin telefonisch vereinbaren.
    An den anderen Tagen erreichen Sie uns von 8 bis 12 Uhr in 7000 Eisenstadt, Domplatz 2

Beratungsstelle Güssing

  • Telefon: 05 / 0775
  • Fax: 05 / 0775-815
  • E-Mail: kirchenbeitrag@martinus.at
  • Adresse: 7540 Güssing, Franziskanerplatz 1
  • Wir sind für Sie da: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Bankverbindung

BIC: EHBBAT2E
IBAN: AT30 5100 0900 1676 6000

Termine
  • Alle Termine anzeigen
12.
Mai
2025
Kirchenbeitrag-Beratungstag Neusiedl am See
08:00 - 12:00 Neusiedl am See
Von 8 bis 12 Uhr(ausgenommen an Feiertagen)
14.
Mai
2025
Kirchenbeitrag-Beratungstag Oberwart
08:00 - 12:00 Oberwart
Von 8 bis 12 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)
19.
Mai
2025
Kirchenbeitrag-Beratungstag Neusiedl am See
08:00 - 12:00 Neusiedl am See
Von 8 bis 12 Uhr(ausgenommen an Feiertagen)
21.
Mai
2025
Kirchenbeitrag-Beratungstag Oberwart
08:00 - 12:00 Oberwart
Von 8 bis 12 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)
26.
Mai
2025
Kirchenbeitrag-Beratungstag Neusiedl am See
08:00 - 12:00 Neusiedl am See
Von 8 bis 12 Uhr(ausgenommen an Feiertagen)
28.
Mai
2025
Kirchenbeitrag-Beratungstag Oberwart
08:00 - 12:00 Oberwart
Von 8 bis 12 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)
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Kirchenbeitrag

Domplatz 2
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 50775
Fax: +43 50775-15
E-Mail: kirchenbeitrag@martinus.at
https://www.martinus.at/kirchenbeitrag
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