Die Rahmenordnung
Leben, Dienst & Ausbildung der ständigen Diakone
Der Ständige Diakonat hat nach seiner Wiedereinführung durch das II. Vatikanum1 und die Weisungen von Papst Paul VI.2 in weiten Teilen der Weltkirche einen starken Auftrieb erhalten und gute Früchte gezeitigt. Entsprechend den Richtlinien für den Dienst und die Ausbildung der Priester wurden durch ein Dokument die Rahmenbedingungen für den Dienst und die Ausbildung der Ständigen Diakone weltkirchlich vereinheitlicht und geregelt. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen hat am 22.2.1998 die „Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone“ erlassen. Die Kongregation für den Klerus hat am selben Tag das „Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone“ veröffentlicht.
Die vorliegende Rahmenordung stellt – diesen Vorgaben entsprechend – eine „instructio nationalis“ dar, in der sowohl Leben und Dienst als auch die Ausbildung der Ständigen Diakone in Österreich behandelt werden. Mit Hilfe dieser kirchlichen Richtlinien wird die Identität und Besonderheit dieses für die Kirche als ganze lebensnotwendigen Dienstamtes gefördert. Sie beruht auf den "Grundnormen für die Ausbildung der ständigen Diakone" sowie dem "Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone"