(Rahmenordnung der Katholischen Kirche in Österreich „Die Wahrheit wird euch frei machen“ 2021)
1. Grenzverletzendes Verhalten
Jeder Mensch hat um sich herum seine eigene „gefühlte“ Grenze, die als schützend empfunden wird. Diese Grenze ist individuell und kann auch je nach Tagesverfassung oder Umgebung variieren.
Eine Grenzverletzung passiert, wenn Personen mit ihren Worten, Gesten oder ihrem Verhalten diese persönliche Grenze von anderen überschreiten. Dies passiert unabsichtlich.
Beispiele für Grenzverletzendes Verhalten
Jemanden mit „Schatzi“ oder „Süße“ anreden, ohne Anklopfen den Raum betreten, Bloßstellen (z.B. Noten laut vor der gesamten Klasse vorlesen),…
Entscheidend für die Bewertung, ob eine Grenzverletzung passiert ist, ist das persönliche Erleben der Betroffenen.
Was ist zu tun?
Grenzverletzungen als solche wahrnehmen, ansprechen und sofort korrigieren.
Sonst kann eine „Kultur der Grenzverletzung“ entstehen, die mögliche Täter:innen ausnutzen.
2. Übergriffiges Verhalten
Passiert absichtlich und bewusst, wenn Personen grenzverletzendes Verhalten nicht ändern und gezielt wiederholen.
Übergriffiges Verhalten ist kein Versehen und missachtet die abwehrenden Reaktionen der Betroffenen.
Übergriffige Personen relativieren und bagatellisieren ihr Verhalten, ebenso wenn Dritte ihr Verhalten ansprechen und kritisieren.
Beispiele für übergriffiges Verhalten
Bewusstes ängstigen, ständige Berührungen, bewusstes Bloßstellen,…
Was ist zu tun?
Übergriffiges Verhalten fordert Konsequenzen!
3. Strafrechtlich relevantes Verhalten
Alle Formen von Gewalt und Missbrauch, die gesetzlich klar definiert und geregelt sind.