
Diözesanrat als synodales Instrument der Pastoral
Nach der konstituierende Sitzung des Diözesanrates im Februar kam das Gremium am 22. Juni 2023 zu seiner zweiten Sitzung zusammen, um vor allem das Statut zu adaptieren.
Der Diözesanrat ist in seiner Zusammensetzung eigentlich per se synodal – insofern ist er das Werkzeug der Umsetzung des Synodalen Weges der Diözese. Gerade im Blick auf die Vorbereitungen zur von Papst Franziskus ausgerufenen zweigeteilten Bischofssynode 2023/24.
Apropos: Das Arbeitspapier für die Weltsynode, das „Instrumentum laboris“ (IL), liegt seit Mitte Juni vor. Es wurde auf der Grundlage des gesamten während der
Anhörungsphase gesammelten Materials und insbesondere der Abschlussdokumente der Kontinentalversammlungen ausgearbeitet. Nachdem sich die Österr. Bischofskonferenz in ihrer heurigen Sommer-Vollversammlung bereits intensiv damit auseinandergesetzt hatte, hat Diözesanbischof Ägidius J. Zsifkovics dessen Lektüre auch den Mitgliedern des Diözesanrates ans Herz gelegt.
In diesen Kontext passt nun also auch die Neuformulierung des Statuts für den Diözesanrat. Die Änderungen konnten intensiv durchgesprochen werden, und sie wurden in der Sitzung am 22. Juni einstimmig angenommen, sodass einer Inkraftsetzung durch Bischof Ägidius nichts mehr im Wege steht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit lag in der Bildung von Arbeitskreisen – insgesamt vier sind es, die sich folgender Themenbereiche annehmen werden: Frauen; Kinder- und Jugendliche im Verband der Familienseelsorge; Caritasarbeit; Verkündigung / Spiritualität – „Den Glauben ins Gespräch bringen“. Hier wird es zu Kooperationen und Vernetzungen mit den Pastoralen Diensten der Diözese kommen, ohne jedoch eine Doppelstruktur aufzubauen.
Der Herr Diözesanbischof bittet eindringlich um die Mitarbeit aller Beteiligten, damit die pastoralen Bemühungen der Diözese in synodaler Gesinnung für die Menschen in der Diözese fruchtbar werden mögen.
Nikolaus Faiman
Sr. Eveline Bettstein