Ostern 2021 - Regelungen der Bischofskonferenz und der Diözese
Regelungen und Hinweise der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier der Heiligen Woche und von Ostern 2021
Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich.
Im Hinblick auf die Besonderheiten dieser Feiern sind, unter Rücksichtnahme auf die Nota der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar 2021 (Prot. N. 96/21) sowie auf die derzeit in Österreich gegebenen Bedingungen folgende Hinweise zu beachten:
Palmsonntag
Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend (vgl. Rahmenordnung).
Wenn keine Prozession möglich ist, kann das Gedenken an den Einzug des Herrn in Jerusalem im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden (vgl. Messbuch. Karwoche und Osteroktav, Seite 9: Dritte Form).
Erinnert sei zudem an die Bestimmung im Messbuch (Messbuch. Karwoche und Osteroktav, Seite 9):"Wo weder eine Prozession noch ein feierlicher Einzug stattfinden kann, empfiehlt es sich, am Vorabend oder zu einer passenden Zeit am Sonntag einen Wortgottesdienst zum Thema des messianischen Einzugs Christi und seines Leidens zu halten.“
Diese Feier kann auch zur Gänze im Freien gestaltet werden.
Gründonnerstag
Die optionale Möglichkeit zur Fußwaschung entfällt.
Ebenso entfällt am Ende der Messe vom Letzten Abendmahl eine allgemeine Prozession.Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung.
Karfreitag
Die Kreuzverehrung kann durch eine Verneigung oder durch eine Kniebeuge erfolgen (ohne Berühren des Kreuzes).
Große Fürbitten:Es möge eine zusätzliche Fürbitte aus Anlass der Corona-Pandemie gehalten werden:https://www.liturgie.at/dl/NpNNJKJKknNlKJqx4kJK/Gro__e_Fu_rbitte_Karfreitag_2021_Corona__pdf
Ostern
Prozessionen sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend (vgl. Rahmenordnung).
Für die musikalische Gestaltung der Feier der Heiligen Woche sei auf das Angebot an Notenmaterial der Österreichischen Kirchenmusikkommission verwiesen:
https://www.kirchenmusikkommission.at/home/133523/die-feier-der-heiligen-woche-musikalisch-gestalten
Regelungen und Hinweise der Österreichischen Bischofskonferenz
für die Feier der Heiligen Woche und von Ostern 2021 (vom 19. März 2021):
Gesamter Text als PDF-Datei zum Herunterladen
Ostern in Ostösterreich: Öffentliche Gottesdienste bleiben möglich
kathpress - 24.3.2021, 20:21 Uhr: https://www.kathpress.at/
Diözesane Hinweise des Generalvikars und des Ordinariatskanzlers (vom 25. März 2021):
Hochwürdige Herren,
liebe Mitbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits aus den Medien bekannt sein dürfte, hat die Bundesregierung aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen in den drei östlichen Bundesländern mit den Landeshauptleuten für die Kar- und Ostertage Verschärfungen der Corona Präventionsmaßnahmen für Wien, Niederösterreich und das Burgenland vereinbart.
In weiterer Folge haben die Bischöfe der Diözesen Eisenstadt, St. Pölten und Wien im Blick auf die Karwoche und die beginnende Osterzeit verfügt, dass öffentliche Gottesdienste weiterhin, jedoch nur unter strengsten und mit größter Sorgfalt wahrgenommenen Präventionsmaßnahmen gefeiert werden dürfen.
Zunächst gelten die Rahmenordnung der Bischofskonferenz und die speziellen Regelungen für die Karwoche und Ostern. Beides wurde vorgestern ausgesandt und beides ist unbedingt peinlich genau einzuhalten.
Folgende Punkte sind besonders bzw. darüber hinaus zu beachten:
- Ein Willkommensdienst hat auf die Einhaltung der maximal möglichen Teilnehmerzahl und auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 2m zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben zu achten.
- FFP2 Masken sind während des gesamten Gottesdienstes zu tragen.
- Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich, erlaubt bleibt der Gesang von maximal vier Solisten.
- Personen mit Symptomen dürfen die Gottesdienste nicht in den Kirchen mitfeiern.
- Die Liturgien dieser Zeit sind so kurz wie möglich zu halten.
- Wo möglich und sinnvoll, sollen Gottesdienste im Freien gefeiert werden.
- Es ist darauf zu achten und am Ende aller Gottesdienste nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Gläubigen - um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten - nach den Gottesdiensten nicht im Kirchenraum oder vor der Kirche zusammenstehen dürfen.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für den Besuch der Gottesdienste und für die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse (Friedhofsbesuch etc.). Alle kirchlichen Veranstaltungen, bei denen es sich nicht um gottesdienstliche Feiern handelt, sind folglich während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen nicht möglich.
Gruppenstunden zur Sakramentenvorbereitung, Ratschenaktion, o. Ä. können deshalb derzeit nicht stattfinden.
Für alle, die unter diesen Bedingungen die öffentlichen Gottesdienste nicht mitfeiern können oder wollen gibt es auf der Homepage der Diözese ( www.martinus.at "Glaube und Feiern") Impulse und Anregungen. Auf der Seite www.netzwerk-gottesdienst.at sind Modelle für die Feier von Gottesdiensten zu Hause zu finden. Die Kirchenzeitung martinus bringt in einer Beilage liturgische Texte und Impulse für die Karwoche und Ostern. Wie schon bisher werden auch in der Karwoche und zu Ostern zahlreiche Gottesdienste im Internet, im Fernsehen und im Rundfunk angeboten. Die Gläubigen mögen bitte auch auf diese Angebote und Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Auch die Kirchen sollen für das persönliche Gebet der Gläubigen möglichst lange offengehalten werden.
Bitte achtet peinlich genau auf die Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen und Präventionsmaßnahmen. Es steht sehr viel auf dem Spiel. Jede Nachlässigkeit kann schwere Folgen für die weitere Ermöglichung von öffentlichen Gottesdiensten, aber auch für die Position der Kirche bei zukünftigen Verhandlungen und für das Ansehen der Kirche insgesamt haben. Seien wir also noch achtsamer als bisher!
Wir hoffen und wünschen von Herzen, dass unter diesen Umständen allen eine würdevolle Feier der zentralen Geheimnisse unseres Glaubens in Frieden und Gesundheit möglich ist.
Mit den besten Wünschen für gesegnete Kar- und Ostertage
Mag. Martin Korpitsch
Generalvikar
Mag. Gerhard Grosinger
Ordinariatskanzler
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Diözese Eisenstadt
7000 Eisenstadt, St. Rochus-Straße 21, Austria
M +43 676 880 70 1230 T +43 2682 777 -230 F -252