CoV-Krise: Neufassung der Rahmenordnung für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab dem 29. Mai 2020
PFARRVERBAND EISENSTADT * OBERBERG und KLEINHÖFLEIN
Neufassung der Rahmenordnung für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab dem 29. Mai 2020
Liebe Schwestern und Brüder in unserem
Pfarrverband Eisenstadt * Oberberg und Kleinhöflein!
In der Beilage übermittle ich die aktuelle Fassung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Wiederaufnahme der Feier von Gottesdiensten mit weiteren rechtlichen Erleichterungen, die mit morgen Freitag, 29. Mai 2020 in Kraft tritt und anzuwenden ist.
Die wichtigsten Änderungen zur letzten Fassung der Rahmenordnung sind kurz zusammengefasst:
- Die 10 m² Regelung fällt weg. Die Anzahl der möglichen Personenanzahl ergibt sich allein aus dem Mindestabstand von 1 m für Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.
- Mund-Nase-Schutz ist nur beim Betreten/Verlassen der Kirche und beim Bewegen in der Kirche Pflicht. Beim Sitzen oder Stehen auf einem Platz ist der Mund-Nase-Schutz nicht verpflichtend.
- Für die Gläubigen ist beim Kommuniongang der Mund-Nase-Schutz nicht mehr verpflichtend.
- Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl gibt es nur mehr bei Trauungen und Begräbnissen (100 Personen). Bei allen anderen Gottesdiensten ist der Mindestabstand von 1 m für die Personenanzahl ausschlaggebend.
- Bei Gottesdiensten im Freien (auch zu Fronleichnam) können zur Gestaltung eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen, wobei alle Bestimmungen zu beachten sind und ein größerer Abstand zueinander und zur Gemeinde einzuhalten ist.
Die übrigen Bestimmungen - auch jene für Fronleichnam - entsprechen weitestgehend den bereits schon bisher gültigen und sie sind auch weiterhin anzuwenden.
Mit der Bitte um Beachtung bzw. Umsetzung und den besten Wünschen für ein gesegnetes Pfingstfest
Die Rahmenordnung in der aktuellen Fassung kann hier abgerufen werden.