Corona-Virus
Ostern: Alle öffentlichen Gottesdienste bleiben möglich.
Auszug von den diözesanen Informationen (siehe Link unten):
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für den Besuch der Gottesdienste und für die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse (Friedhofsbesuch etc.). Alle kirchlichen Veranstaltungen, bei denen es sich nicht um gottesdienstliche Feiern handelt (wie z.B. die Ratschenaktion) unterliegen folglich den Ausgangsbeschränkungen und sind somit derzeit nicht möglich.
Diözesane Informationen zur Corona