Taufe
Wir freuen uns über Ihren Wunsch und geben Ihnen hier einige wichtige Informationen.
Durch das Sakrament der Taufe wird ein Mensch zum Kind Gottes und somit Teil der Glaubensgemeinschaft der Christen. Das Wort "Taufe" kommt von "tauchen". In der Taufe wird ein Mensch "eingetaucht" in die Liebe des dreifaltigen Gottes.
Dem Täufling wird zugesagt: Du bist ein geliebtes Kind Gottes. Du gehörst zur Gemeinschaft der Kirche. Gottes Liebe zu dir ist unauslöschlich. Selbst wenn du dich von Gott abwenden solltest, wird er immer auf dich warten. Nicht Bosheit, Leid und Tod haben das letzte Wort über dein Leben, sondern der Vater, der Sohn und der Heilige Geist.
Im Normalfall tauft ein Priester oder Diakon. Im Notfall darf jeder Mensch taufen (Nottaufe).
Voraussetzungen und Zuständigkeit
Die Taufe kann einem Kind nur gespendet werden, wenn seine Eltern (Erziehungsveranwortlichen, Paten) den ernsthaften Wunsch haben, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen.
Voraussetzung für die Taufe eines Erwachsenen ist dessen Bekenntnis zum Glauben an Jesus Christus und der Wille, der katholischen Kirche anzugehören.
Zuständig für die Taufe ist die Pfarre Ihres Wohnsitzes. Dort melden Sie die Taufe an.
Die Taufe kann grundsätzlich auch in einer anderen Pfarre stattfinden. Dazu ist aber die Tauferlaubnis der Pfarre des Wohnsitzes notwendig.
Vor der Taufe soll es ein ausführliches Gespräch mit dem Spender des Sakraments geben.
Den Tauftermin legen Sie am besten erst fest, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Dokumente vorhanden sind.
Dokumente für die Taufe:
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Trauungsschein der Eltern (Kopie)
- Heiratsurkunde der Eltern (Kopie)
- Taufscheine der Eltern (Kopie)
- Patenamtsbescheinigung des/der Paten/in
Weitere Daten: Beruf, Wohnadresse der Eltern und Paten/in
Das Sakrament der Taufe wird während des Sonntagsgottesdienstes oder im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst gespendet.
Kurz vor der Taufe findet im Pfarrbüro ein Taufgespräch statt.
Anmerkungen zum Patenamt
Wer das Patenamt übernimmt, muss mindestens 16 Jahre alt, getauft und gefirmt sein, darf nicht aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sein und soll ein Leben im Glauben führen, das eine christliche Erziehung des Patenkindes unterstützt.
Eine Taufpatin oder ein Taufpate ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Nicht römisch-katholisch getaufte Christen können neben den Taufpaten als Taufzeugen im Taufbuch eingetragen werden.