Röm. -kath. Pfarrkirche Neuhaus / © Josef Windisch
Corona
Gottesdienste ab dem 12. Dezember 2021
Mit dieser Rahmenordnung reagieren die Bischöfe Österreichs auf die aktuelle epidemiologische Situation. Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 (d.h. ohne 2G- bzw. 3G-Nachweis) möglich.
Damit Gottesdienste aber ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können, müssen unten stehende Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.