Jedes Leben, auch das Leben mit Gott, muss wachsen und reifen. Wachstum und Reife dieses Lebens sind unverdientes Geschenk Gottes, das für den Christen zur Aufgabe wird; zuerst Gabe, dann Aufgabe.
Das Sakrament der Firmung vornehmlich dient der Stärkung des neuen, göttlichen Lebens, das uns in der Taufe gegeben ist. In der Firmung schenkt Gott der Heilige Geist sich selber samt seinen Gaben dem Firmling, um die Taufgnade zu vollenden. Zeichen dafür sind die Auflegung der Hände durch den Bischof oder durch einen Priester, dem der Bischof die Vollmacht dazu gegeben hat, und die Salbung mit geweihtem Öl, dem Chrisam.
Besonders die Salbung ist ein ausdrucksstarkes Zeichen für das, was dem Getauften in der Firmung von Christus geschenkt wird: Öl bedeutet Überfluss und Freude; es reinigt, macht geschmeidig und heilt; es macht schön und kräftig.
Die Salbung prägt dem Firmling ein unsichtbares Prägemal ("Siegel") ein. Es bedeutet, dass der Besiegelte ganz zu Christus gehört, unter seinem Schutz und in seinem Dienst steht.
Die Handauflegung ist Zeichen der Spendung des Heiligen Geistes in der Vollmacht Christi.
Die Firmung kann ihre Wirkung nur in dem Maße entfalten, in dem der Gefirmte seine Aufgabe übernimmt.
Diese besteht zunächst in der Teilnahme an der Vorbereitung auf die Firmung, die in der Verantwortung der ganzen Pfarre liegt. Sie soll in kleinen Gruppen durchgeführt und durch gemeinsame Erlebnisse und Aktivitäten unterstützt werden. Die Firmbewerber sollen dahin geführt werden, dass sie sich selber bewusst und freiwillig zur Firmung anmelden.
Bei der Feier der Firmung erneuern die Firmlinge ihr Taufversprechen, bekennen ihren Glauben und empfangen den Friedensgruß als Zeichen der engeren Verbindung mit der Kirche.
Die Firmung soll nicht zur Verabschiedung vom kirchlichen Leben entarten. Darum soll die Pfarre alles tun, um die Firmlinge für die Teilnahme an einem Gruppenleben der Jugendlichen und für die Übernahme kleinerer Dienste zu gewinnen, ohne Druck auszuüben. So können sie lernen, bewusst, aktiv und mit Freude am Leben der Kirche teilzunehmen und ihren Glauben zu bezeugen.
Das Firmalter
Zur Firmung in den Visitationsdekanaten sowie in den Dekanaten mit Dekanatsfirmung werden Mädchen und Buben ab dem 13. Lebensjahr aufgerufen, d. h. jene, die sich in der 7. oder 8. Schulstufe befinden oder befinden sollten. In Pfarren, die jährlich einen Firmtermin haben, sind alle Mädchen und Buben ab dem 14. Lebensjahr, d. h. 8. Schulstufe, zum Empfang des Firmsakramentes zugelassen.
Auf Antrag der Dekanatskonferenz und mit Genehmigung des Herrn Diözesanbischofs wird im Dekanat Mattersburg das Firmalter angehoben. Mit dem Arbeitsjahr 2008/2009 werden Mädchen und Burschen ab dem 15. Lebensjahr zur Firmung aufgerufen, d. h. jene, die sich in der 9. oder 10. Schulstufe befinden oder befinden sollten. In Pfarren, die jährlich einen Firmtermin haben, sind alle Mädchen und Burschen ab dem 16. Lebensjahr, d. h. 10. Schulstufe, zum Empfang des Firmsakramentes zugelassen.
Der Firmpate
Firmpate kann sein, wer katholisch getauft und gefirmt ist und die hl. Kommunion bereits empfangen hat. Er soll mindestens sechzehn Jahre alt sein und ein Leben aus dem Glauben führen. Er darf nicht durch ein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein.
Ein Firmpate ist nicht unbedingt nötig. Sinnvoller Weise könnte der Taufpate zugleich der Firmpate sein.
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