Aussetzung der Rahmenordnung für die Feier öffentlicher Gottesdienste
In Anlehnung an die österreichweiten, von der Regierung per 1. Juni 2022 verfügten Lockerungen hat die Österreichische Bischofskonferenz beschlossen, die bisher gültige Rahmenordnung für die Feier öffentlicher Gottesdienste per 1. Juni 2022 AUSZUSETZEN.
Es gibt damit ab sofort bis auf weiteres keine Einschränkungen mehr zur Feier von Gottesdiensten.
Eine Ausnahme stellen Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) mit über 500 Personen dar. In diesem Fall ist ein Präventionskonzept (siehe Beilage) verpflichtend einzuhalten, dessen Einhaltung durch einen zu benennenden Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist. Von dieser Regelung hinsichtlich Präventionskonzept ausdrücklich ausgenommen sind Begräbnisse bzw. gottesdienstliche Feiern im Rahmen von Begräbnissen.
Ungeachtet dessen wird empfohlen, diverse Hygienemaßnahmen (z.B.: Bereitstellen von Desinfektionsmittel, Durchlüften nach Gottesdiensten,…) möglichst beizubehalten und jenen, die aus Gründen des Selbstschutzes weiterhin während des Gottesdienstes eine FFP2-Maske tragen, mit Respekt zu begegnen.